1974–1992: Dr. Waldemar Marner
Am Ende der Sitzung des Kreistags des Landkreises St. Wendel vom 7. Februar 1974 ergreift der amtierende Landrat Gerhard Breit das Wort. Es ist der nicht-öffentliche Teil. In der Tagespresse sei bereits zu lesen, sagt er, man habe ihm das Amt des ständigen Vertreters des Innenministers angeboten. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, führt Breit weiter aus, daher habe er auch nicht die Kreisorgane darüber informiert. Den Kreistag informiere er, sobald er sich entschieden habe.
Seine Entscheidung fällt schnell. Am 22. Februar wird der Kreistag erneut einberufen. Der erste Tagesordnungspunkt: Anhörung des Kreistages gemäß § 39, Absatz 3 der Landkreisordnung. Im entsprechenden Gesetz heißt es: „Vor der Abberufung des Landrates ist der Kreistag zu hören.“ Breit teil somit offiziell dem Gremium mit, dass er ständiger Vertreter des Innenministers wird. Sowohl CDU- als auch SPD-Fraktion bedauern, Breit als Landrat zu verlieren, respektieren dennoch seine Entscheidung. Die SPD-Fraktion, heißt es im Protokoll, halte es „nicht für gut, wenn so kurzfristig ein Wechsel im Amt des Landrates erfolge.“ Immerhin werde nun der dritte Landrat innerhalb von 18 Monaten erwartet. Daher enthält sich die SPD bei der abschließenden Abstimmung, hofft jedoch, dass möglichst schnell ein Nachfolger bestimmt werde. Dies hofft auch die CDU-Fraktion.
Diese Hoffnungen werden erfüllt, das Innenministerium schlägt umgehend eine Nachbesetzung vor. Am 1. März 1974 tritt der Kreistag erneut zusammen, um, wie es die Landkreisordnung verlangt, darüber zu debattieren und gegebenenfalls zuzustimmen. Auch hier enthält sich die SPD-Fraktion, somit stimmt der Kreistag mit 15 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen für die Ernennung Waldemar Marners zum neuen Landrat des Landkreises St. Wendel.