Kinder und Jugend
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen zu werden.
Das Jugendamt des Landkreises Sankt Wendel ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit gesamtverantwortlich für die Sicherstellung von Leistungen gemäß § 2 Absatz 2 SGB VIII und die Erfüllung anderer Aufgaben gemäß § 2 Absatz 3 SGB VIII.
Der Landkreis Sankt Wendel bietet jungen Menschen, Eltern und Familien pädagogische, rechtliche und finanzielle Hilfe an. Hierzu zählt auch der Jugendschutz.