Sprachkurse werden in Deutschland in der Regel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert. Im Landkreis Sankt Wendel gibt es derzeit zwei Träger, die Sprachkurse anbieten: Die Kreisvolkshochschule und die WIAF gGmbH in St. Wendel.
Unterschieden wird dabei zwischen den regulären Integrationskursen und den darauf aufbauenden Berufssprachkursen.
Zugangsmöglichkeiten
Um am Integrationskurs teilnehmen zu können, müssen Sie vom BAMF vorher zugelassen werden. Zuständig für Sie ist die Regionalstelle des BAMF in Lebach. Zugelassen werden können
- Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, wenn sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt.
- Spätaussiedler
- Drittstaatler (Staatsangehörige eines Landes außerhalb der Europäischen Union), wenn sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, keine Schule besuchen und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Diese Personen werden in der Regel auch von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zur Teilnehme verpflichtet.
- Drittstaatler, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist, falls es freie Plätze gibt und sie eine gute Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Welche Kursarten gibt es?
Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Zweitschriftlerner- und Alphabetisierungskurse. Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab.
Nach dem Integrationskurs gibt es die Möglichkeit, an Berufssprachkursen teilzunehmen, um ein höheres Sprachniveau zu erreichen.
Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel kostenpflichtig. Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten jedoch ganz oder teilweise übernommen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Befreit werden v.a. Menschen, die Grundsicherung, Sozialhilfe / Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG und Leistungen nach SGB III beziehen.
Auch Fahrtkosten können durch die Träger erstattet werden, wenn mehr als 5 km zum Kursort zurückzulegen sind.
Wie hilft der Landkreis Sankt Wendel?
Wenn Sie Grundsicherung beziehen, organisieren wir in der Kommunalen Arbeitsförderung für Sie das gesamte Antragsverfahren. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Termin, bei dem wir Ihre persönliche Situation besprechen, schulische und berufliche Qualifikationen erfassen und die Teilnahme an einem Sprachkurs klären.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir den Zulassungsantrag, melden Sie zum Einstufungstest an und machen Ihnen danach einen Vorschlag für einen passenden Integrationskurs bei einem örtlichen Träger.
Teilnahmeberechtigte Personen, die keine Sozialleistungen von der Kommunalen Arbeitsförderung erhalten, können sich direkt an einen Sprachkursträger wenden.
Mailkontakt für alle Fragen rund um die Sprachförderung: migra@lkwnd.de