Für ausländische Staatsangehörige gelten Besonderheiten, zum Beispiel muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein.
Sind Sie jünger als 15 Jahre oder können aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, dann können Sie auch Leistungen in Form von Sozialgeld erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Ansonsten können Sie Leistungen beim Kreissozialamt beantragen.
Das Grundsicherungsgeld umfasst neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung oder Schwangerschaft berücksichtigt werden.