Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Sankt Wendel hat auf der Grundlage des § 196 BauGB und § 14 GutVO die Bodenrichtwerte für die Flächen des Landkreises Sankt Wendel zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutVO) und dem Baugesetzbuch (BauGB) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Mommstraße 31, 66606 St. Wendel ab Juni 2026 verfügbar. Es besteht die Möglichkeit, die neuen Bodenrichtwerte über das Geoportal Saarland kostenfrei einzusehen:
https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte
Bei Rückfragen zu Bodenrichtwerten kann eine Auskunft unter T 06851 801-4550 oder per E-Mail: gutachterausschuss@lkwnd.de erfolgen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft zu beantragen, welche mit 20 Euro gebührenpflichtig ist.