Am 1. März 1964 tritt nach vierjähriger Beratung das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz in Kraft, das Gemeinde-, Amts- und Landkreisordnung in einem Gesetzeswerk zusammenfasst – bundesweit einmalig. Aus dem Kreisrat wird wieder der Kreistag, dessen Größe von der Einwohnerzahl abhängt. Der St. Wendeler Kreistag hat fortan 25 Mitglieder und wird für vier Jahre gewählt. Eingeführt wird wieder der Kreisausschuss, der im Kreis St. Wendel aus neun Kreistagsmitgliedern besteht. Die Bildung von Kreistagsausschüssen ist nun möglich. Allen Gremien sitzt der Landrat vor, dessen Ernennung durch das Innenministerium der Kreistag nun zustimmen muss. Auch vor seiner Abberufung ist der Kreistag zu hören.
In §3 der saarländischen Landkreisordnung heißt es: „Die Landkreise führen ihre bisherigen Wappen und Farben. Der Minister des Innern kann Landkreisen auf ihren Antrag das Recht verleihen, Wappen und Farben zu führen (…).“ 1964 führt nur ein saarländischer Landkreis ein Wappen, und zwar seit 1961 der damalige Kreis Homburg. Noch 1954 untersagt der Innenminister dem Kreis Ottweiler das Führen eines Wappens. Seine Begründung: Kreise seien keine organisch gewachsenen kommunalen Gemeinschaften, sondern Verwaltungseinheiten, zudem untere staatliche Behörden und haben somit das Landeswappen zu führen. Diese Auffassung herrscht seit preußischer Zeit, daher schmückt auch bis heute der preußische Reichsadler das 1901 erbaute historische Landratsamt in St. Wendel. Mit Ausnahme von Homburg führt somit bis 1964 kein saarländischer Kreis ein Wappen, wenn auch der Landkreis Saarbrücken zu dekorativen Zwecken das Wappenschild des Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken nutzt.
Dies ändert sich nun, da die Kreisordnung es explizit zulässt. Auch der Landkreis St. Wendel will ein offizielles Wappen führen. Hans Klaus Schmitt wird beauftragt, Entwürfe vorzulegen. Schmitt, Jahrgang 1900, ist seit 1928 Sparkasseninspektor, 1957 wird er Leiter des Kultur- und Verkehrsamtes der Stadt St. Wendel. Als heimatkundlicher Autodidakt beschäftigt sich Schmitt intensiv mit der Regionalgeschichte sowie Heraldik, publiziert zahlreiche Artikel sowie einige Bücher, ist von 1948 bis 1977 Schriftleiter des Heimatbuches des Landkreises St. Wendel.
Schmitt legt zunächst dem Kreisausschuss drei Entwürfe vor, erläutert diese eingehend. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag einen Entwurf. Schmitt stellt dann am 17. April dem Kreistag seine Entwürfe vor, insbesondere den durch den Kreisausschuss empfohlenen. Ein im Protokoll nicht näher genanntes Gremiumsmitglied schlägt vor, das vorgeschlagene Wappen zunächst zu veröffentlichen und dann eventuelle weitere Vorschläge aus der Bevölkerung abzuwarten. Dem widerspricht der Kreistag und schreitet zur Abstimmung: 19 Abgeordnete stimmen für den Entwurf, drei enthalten sich.