Das Gesundheitsamt erfasst die Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz und die Heilberufe nach dem Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG des Saarlandes). Die in einem Beruf des Gesundheitswesens selbständig Tätigen sind verpflichtet, die Aufnahme und Beendigung der Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Überwacht werden die nicht in Kammern organisierten, staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens, um die Bevölkerung vor Personen, die unerlaubt diese Berufe ausüben, zu schützen.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden Personen überprüft, die berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dienen. Zur Ausübung solcher Tätigkeiten ist die Berufserlaubnis als Heilpraktiker erforderlich.