Unterstützung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, Fernlehrgänge).
Teilnehmer an Vollzeitveranstaltungen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages wird Einkommen und Vermögen überprüft.
Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitmaßnahmen wird eine Förderung für die Maßnahme- und Prüfungskosten, sowie für die Kosten des Meisterstückes, sofern Sie ein solches anfertigen müssen, gewährt.
Seit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz vom 01.08.2020 beträgt der Zuschuss 50 Prozent und das Darlehen 50 Prozent. Und von dem im Anspruch genommenen Darlehen werden bei Bestehen der Prüfung 50 Prozent erlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Weblink: AFBG Digital (afbg-digital.de): https://afbg-digital.de/start
Antragsunterlagen können beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden.
Kontakt:
Landkreis Sankt Wendel
Schulverwaltungsamt
Ausbildungsförderung
Mommstraße 27/29
66606 St. Wendel
Mittwochs geschlossen