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Nach dem Gesetz Nr. 1934 zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde die Änderung der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände am 14.12.2017 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Die Änderung ist mit Wirkung zum 15.12.2017 in Kraft getreten.
Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. dem neu eingefügten § 5a der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (BekVO) können die öffentlichen Bekanntmachungen nunmehr auch durch Internetbekanntmachung erfolgen.
Da der Landkreis Sankt Wendel bereits in vielen Bereichen auf eine stärkere Digitalisierung setzt, wird hiervon Gebrauch gemacht. Dies hat der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel während seiner Sitzung am 26. Februar 2018 beschlossen. Daher wurde auch die Satzung (Download als PDF-Datei) über die öffentlichen Bekanntmachungen des Landeskreises Sankt Wendel geändert.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Smart Cities“ eröffnet der Landkreis Sankt Wendel im September 2025 das Bürgerlabor – einen offenen Begegnungs- und Innovationsraum für Bürger:innen aller Altersgruppen. Ziel ist es, digitale Teilhabe zu fördern, generationsübergreifenden Austausch zu ermöglichen und mit einem vielfältigen Veranstaltungsangebot Innovation und Gemeinschaft zu verbinden. Gesucht wird ein Unternehmen, sich im Rahmen eines Sponsoringvertrags für die Dauer von 12 Monaten bereit erklärt, alkoholfreie Getränke im Wert von bis zu 3.000 Euro kostenlos bereitzustellen.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 liegt in der Zeit vom 7. April 2025 bis zum 13. April 2025 in der Tourist-Information der Seeverwaltung, Am Seehafen 1, 66625 Nohfelden-Bosen, öffentlich aus.