Frau schaut auf ihr Tablet.

Online-Belehrung im Lebensmittelbereich

Beim Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel können Belehrungen im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz nun auch online durchgeführt werden.

Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder der Ausgabe mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu zählen auch Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen.

Während der Online-Belehrung werden in Videos hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis auf das persönliche BundID-Konto übermittelt und kann von dort heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.

Die Gebühr beträgt, wie auch bei Präsenz-Belehrungen, 38 Euro. Zahlungsmethoden: Kreditkarte. Weitere Informationen: Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel, Tel. (06851) 8015301, E-Mail: gesundheitsamt@lkwnd.de

Die zur Online-Belehrung genutzte Plattform wurde im Zuge des Onlinezugangsgesetzes durch das Land Niedersachsen entwickelt und den saarländischen Landkreisen zur Verfügung gestellt. 

Finanziert und gefördert wurde das Projekt von der Europäischen Union.

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