Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Kindertageseinrichtung:
Sie schließen einen Betreuungsvertrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung mit der Betreuungseinrichtung ab, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Das weitere Vorgehen wird durch die jeweilige Kindertageseinrichtung bestimmt.
Kindertagespflege:
Die Kindertagespflege ist eine Form der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in privaten Räumen und wird von qualifizierten Kindertagespflegepersonen in selbständiger Tätigkeit angeboten. Sie schließen einen privaten Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson ab, die Ihnen über die Fachabteilung zugewiesen worden ist.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson geschlossen haben, werden Ihre anderen Voranmeldungen für einen Betreuungsplatz (0-3 J.) automatisch mit der Info versehen, dass ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Sie müssen Ihre Voranmeldungen nicht eigens zurückziehen. Bitte denken Sie zu diesem Zeitpunkt daran, gleichzeitig eine Voranmeldung für die Betreuung ihres Kindes nach Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung über das Kita-Portal abzugeben.