Eine Gruppe von Kindern, die lächelnd den Betrachter anblickt.

Fragen und Antworten zum Kita-Portal Kitaplus

Wie melde ich mich beim Kita-Portal an?

Wenn Sie Ihr Kind zum ersten Mal im Kita-Portal anmelden möchten, legen Sie bitte zuerst ein Benutzerkonto an. Nach der Registrierung können Sie sich jederzeit mit Ihren Login-Daten (E-Mail-Adresse und selbst vergebenes Passwort) im Kita-Portal einloggen. Danach können Sie pro Kind bis zu zehn Voranmeldungen vornehmen. Es ist übrigens ebenfalls möglich, Ihr Kind für die Betreuung in der Kindertagespflege anzumelden.

Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote zu sehen? 

Nein. Die Suche und Sichtung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen sind auch nicht registrierten Nutzerinnen und Nutzern möglich. Um jedoch eine Betreuungsanfrage stellen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren.

Wozu gibt es das Kita- Portal und wozu werden meine Daten gespeichert?

Im Kita-Anmeldeportal sehen Sie alle teilnehmenden Kindertageseinrichtungen der kreisangehörigen Gemeinden auf einen Blick und können Ihr Kind an bis zu zehn Einrichtungen voranmelden. Auch eine Voranmeldung in der Kindertagespflege ist möglich.

Ihre Daten und die Ihres Kindes werden für die Anmeldung und für die Kontaktaufnahme von den Einrichtungen benötigt. Wenn Sie sich im Kita-Portal registrieren, werden diese Daten gespeichert und bei einer Anmeldung an die ausgewählte Kindertageseinrichtung automatisch weitergegeben. Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Nach der Speicherung haben nur befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Kindertagesbetreuung des Kreisjugendamtes des Landkreises Sankt Wendel sowie der beteiligten Kitas und deren Träger Zugriff auf die Daten und können diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel für die Bedarfsplanung, weiterverarbeiten. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Landkreises Sankt Wendel.

Was passiert nach meiner Voranmeldung?

Die Voranmeldung Ihres Kindes wird vom Kita-Portal automatisch in die Warteliste der ausgewählten Kindertageseinrichtungen übernommen.

Sollten Sie sich für eine Betreuung in der Kindertagespflege angemeldet haben, wird sich der Fachdienst Kindertagespflege des Kreisjugendamtes mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gilt meine Anmeldung im Kita-Portal auch als Bedarfsanzeige? 

Ja. Das Kreisjugendamt Sankt Wendel wertet die Anmeldung für Ihr Kind in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen und/oder zur Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson als Bedarfsanzeige.

Verwenden alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Sankt Wendel das Kita-Portal? 

Nein. Von derzeit 41 Kindertageseinrichtungen bieten 36 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Sankt Wendel den Personensorgeberechtigen die Möglichkeit an, bequem online eine Betreuungsplatzanfrage zu stellen. Derzeit werden im Landkreis Sankt Wendel 856 Krippenplätze, 2817 Kindergartenplätze und 100 Hortplätze vorgehalten.

Kann ich mein Kind nur noch über das Kita-Portal für eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege voranmelden? 

Die Voranmeldung soll zukünftig wünschenswerterweise von den Personensorgeberechtigten über das Kita-Portal online erfolgen. Über den personalisierten Account erhalten die Personensorgeberechtigten jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Anmeldeprozesses einzusehen.

Kann ich für ein ungeborenes Kind eine Betreuungsanfrage im Kita-Portal stellen?

In der Regel nicht. Über das Kita-Portal kann nur ein bereits geborenes Kind vorangemeldet werden. In den jeweiligen Angebotsprofilen der Kindertageseinrichtungen kann jedoch eingesehen werden, wenn eine Kontaktaufnahme bereits vor Geburtstermin möglich ist, zum Beispiel bei Kindern mit besonderen Bedarfen. 

Kann ich für mein Kind im Kita-Portal eine Betreuungsanfrage für die Kindertagespflege stellen?

Ja. Sie können im Portal Ihren Bedarf für einen Platz in der Kindertagespflege melden. Die Fachabteilung der Kindertagespflege wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Ist es möglich, sich im Kita-Portal gleichzeitig für eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson sowie für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung voranzumelden?

Ja. Sie können Ihr Kind für beide Möglichkeiten der Betreuung voranmelden.

Wie und wann erfolgt die Platzvergabe?

Die Platzvergabe erfolgt durch die Kindertageseinrichtungen und richtet sich nach den Kriterien der jeweiligen Einrichtung. Grundsätzlich bestimmen die Kindertageseinrichtungen den Zeitpunkt, wann Sie ein Platzangebot mit dem möglichen Beginn der Betreuung erhalten. Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Danach ist der Träger nicht mehr an das Angebot gebunden und kann den Platz anderweitig vergeben.

Nehmen Sie das Platzangebot der Kindertageseinrichtung an, schließen Sie den Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung direkt und vor Ort ab. Für andere Kindertageseinrichtungen, bei denen Sie ihr Kind vorgemerkt haben, ist im Kita-Portal erkennbar, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, ohne dass ersichtlich wird, bei welcher Kindertageseinrichtung dies geschehen ist. Es ist also nicht notwendig, Ihre Bewerbungen bei anderen Kindertageseinrichtungen zurückzuziehen.

Was mache ich, wenn ich von keiner Kindertageseinrichtung eine Betreuungszusage erhalten habe?

Haben Sie Schwierigkeiten einen Betreuungsplatz zu finden, wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung des Kreisjugendamtes des Landkreises Sankt Wendel: Sekretariat des Kreisjugendamtes, T 06851 801 5101.

Kann ich eine Betreuungsanfrage wieder zurücknehmen/ändern?

Anmeldungen mit dem Status „Eingereicht“ können von den Eltern storniert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen weiterhin im System vorhanden sind und nur durch die Fachabteilung des Kreisjugendamtes endgültig gelöscht werden können.

Die endgültige Löschung führt zum Verlust des Anmeldedatums und wird daher nur auf ausdrücklichen Wunsch der Personensorgeberechtigten durchgeführt. Richten Sie diesen bitte per E-Mail an: kreisjugendamt@lkwnd.de.

Sollten Sie Änderungen an den Anmeldungen vornehmen wollen, stornieren Sie bitte nicht die Eingaben, sondern melden Sie sich bei den jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Diese können die Anmeldungen nach Ihren Wünschen ändern. Die bereits weitergegebenen Anmeldungen können nicht mehr durch die Eltern geändert werden.

Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kindertageseinrichtung?

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung besteht nicht. Die Leitungen bzw. die Träger der Kindertageseinrichtungen prüfen die Betreuungswünsche der Bewerbungen anhand der Aufnahmekriterien. Dabei ist die Platzvergabe natürlich auch immer von den zur Verfügung stehenden freien Kapazitäten zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns abhängig.

Es ist daher sinnvoll, sich neben der Wunsch-Kindertageseinrichtung auch in anderen Kindertageseinrichtungen, die für Sie als Alternative in Frage kommen, voranzumelden. Um Ihre Wunsch-Kindertageseinrichtung festzulegen, haben Sie die Möglichkeit, in der Online-Suche die Prioritäten direkt anzugeben und zudem bei der Anmeldung in einer dafür vorgesehenen Kommentar-Funktion ihre Wunsch-Kita zu benennen. 

Erhalten die Kindertageseinrichtungen Informationen darüber, ob ich für mein Kind noch bei anderen Einrichtungen Bewerbungen habe? 

Grundsätzlich können die Einrichtungen dies nicht erkennen. Erst wenn das Symbol (Ampel) orange/rot wird, wissen Einrichtungen, dass für ein Kind Voranmeldungen in anderen Kitas vorliegen. Diese Informationen und die Veränderungen in Ihrem Status im Kita-Portal sehen jedoch nur die Kindertageseinrichtungen, die von Ihnen eine Bewerbung erhalten haben.

Wann hat mein Kind einen Rechtsanspruch und ab wann ist dieser erfüllt?

Für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und die noch nicht drei Jahre alt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung (= Kinderkrippe) oder in der Kindertagespflege. In Ausnahmefällen besteht dieser Anspruch auch für Kinder unter einem Jahr.

Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Eintritt in die Schule einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (=Kindergarten). In Ausnahmefällen und nach genauer Prüfung kann ein Platz in der Kindertagespflege angeboten werden.

Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung sein.

Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?

Kindertageseinrichtung:

Sie schließen einen Betreuungsvertrag für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung mit der Betreuungseinrichtung ab, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Das weitere Vorgehen wird durch die jeweilige Kindertageseinrichtung bestimmt.

Kindertagespflege:

Die Kindertagespflege ist eine Form der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in privaten Räumen und wird von qualifizierten Kindertagespflegepersonen in selbständiger Tätigkeit angeboten. Sie schließen einen privaten Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson ab, die Ihnen über die Fachabteilung zugewiesen worden ist.

Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson geschlossen haben, werden Ihre anderen Voranmeldungen für einen Betreuungsplatz (0-3 J.) automatisch mit der Info versehen, dass ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Sie müssen Ihre Voranmeldungen nicht eigens zurückziehen. Bitte denken Sie zu diesem Zeitpunkt daran, gleichzeitig eine Voranmeldung für die Betreuung ihres Kindes nach Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung über das Kita-Portal abzugeben. 

Kontakt

Jugendamt des Landkreises Sankt Wendel
Mommstraße 21-31
66606 St. Wendel

T 06851 801 0

kreisjugendamt@lkwnd.de