Stellungnahme von Landrat Udo Recktenwald zur Kritik aus Gemeinden an der Entwicklung der Kreisumlage

Mit Verständnis, aber auch Verwunderung hat Landrat Udo Recktenwald die Kritik aus einzelnen Gemeinden am Kreishaushalt und der Kreisumlage zur Kenntnis genommen. Er habe großes Verständnis für das Gefühl der Ohnmacht angesichts der Tatsache, dass Bund und Land zur Finanzierung ihrer Aufgaben Schulden im großen Stil machen, der Landkreis gesetzlich gezwungen sei, seinen Haushalt angesichts fehlender eigener Einnahmen durch die von den Gemeinden finanzierte Umlage auszugleichen und die Gemeinden auf Grund der Umlageentwicklung und der Schuldenbremse kaum noch eigene Handlungsspielräume zur Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung haben.
Mit Verständnis dafür haben die Landkreise den kommunalen Schulterschluss gesucht, um gemeinsam eine bessere Finanzausstattung durchzusetzen.

Resolution
Aus diesem Grund habe der Kreistag auch eine entsprechende Resolution verabschiedet, die Bund und Land zum Handeln auffordert, die gesamtstaatliche Finanzierung auf neue Füße zu stellen. Die saarländischen Kommunen erhalten 15 Prozent der Steuern, müssen aber 25 Prozent der Aufgaben erledigen. Die Kreisumlagen der saarländischen Kreise steigen um 126 Millionen, die Schlüsselzuweisungen des Landes aber nur um 18 Millionen.

Finanzausgleich und Schulbauprogramm
Daher haben sich die kommunalen Spitzenverbände im Kommunalgipfel mit dem Land für einen neuen kommunalen Finanzausgleich mit mehr Landesgeld, für ein kommunales Schulbauprogramm insbesondere für die Grundschulen, ein stringenteres Konnexitätsprinzip auch für Bundesgesetze und die Übernahme verbliebener kommunaler Altschulden durch den Bund stark gemacht. Auch die komplette Weiterleitung der Flüchtlingsmittel an die Kommunen ist Teil der Forderungen ans Land.
Verwundert ist der Landrat allerdings über die in bestimmten Themen vorherrschende Unkenntnis und Unwissenheit.

Zum Bund gibt es keine Konnexität
Daher führen Bundesgesetze zu kommunalen Mehrausgaben und mehr Personal ohne Ausgleich. Beispiel Wohngeldreform des Bundes: Verdreifachung der Fallzahlen, allein vier Personalstellen mehr für den Landkreis Sankt Wendel.

Personalaufwuchs durch mehr Aufgaben
Dies gilt auch für die übrigen Personalstellen. Wenn nicht durch Bundes- und Landesvorhaben hervorgerufene Personalstellen angesprochen werden, so betrifft dies beispielsweise die von den Bürgermeistern des Kreises gewünschte Stelle des Radwegekoordinators. Die meisten freiwilligen Leistungen resultierten aus der interkommunalen Zusammenarbeit und damit aus einer von den Gemeinden gewünschten Koordinierung durch den Kreis.

Campingplatz keine Einnahmequelle
Für die pauschale Forderung nach Einsparungen durch den Kreis gibt es keinerlei konkrete Vorschläge. Wenn der Kreis allerdings ein Einsparvorhaben angeht – wie die Verpachtung des Campingplatzes – wird dies wiederum kritisiert.
Die Behauptung eines Bürgermeisters, der Campingplatz sei „eine sehr gute Einnahmequelle“, ist schlichtweg falsch. Vielmehr muss der Kreis den Betrieb trotz gestiegener Einnahmen subventionieren, was insbesondere mit den Personalkosten zu tun hat. Dringender Investitionsbedarf würde die Subventionierung weiter erhöhen. Das sei europarechtlich nicht zulässig. Ohne Investition verliert der Platz aber seine Attraktivität. Ein Teufelskreis. Die Verpachtung (kein Verkauf!) bringt sowohl einmalige als auch jährliche Einnahmen, die sich positiv auf die Finanzlage und damit die Umlage auswirken werden.

Zuschüsse werden ausgeschöpft
Ebenfalls falsch sei die Behauptung des gleichen Bürgermeisters, der Kreis schöpfe Zuschussmöglichkeiten nicht aus. Gerade im Tourismus, wo aus Spargründen das Zurückstellen einzelner Investitionen wie z.B. dem Wasserspielplatz am Bostalsee, in den Raum gestellt werde, erhalte der Kreis 95 Prozent Zuschuss. Solche Maßnahmen dann nicht durchzuführen, sei daher unsinnig und bringe auch finanziell nichts. Für einzelne Schulbaumaßnahmen habe der Kreis vom früheren Innenminister Bouillon erhebliche Zuschüsse aus Bedarfszuweisungen erhalten. Allerdings gebe es für Kreise kein Städtebauförderprogramm wie für die Kommunen. Der Landkreis Sankt Wendel habe zudem beispielsweise immer schon Förderprogramme von Land und Bund bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen ausgeschöpft.

Abgesehen davon, so der Landrat, gilt auch für Kreise die kommunale Selbstverwaltung. Auch Kreise haben einen Anspruch darauf, eigenverantwortlich Aufgaben wahrzunehmen. Diese Möglichkeit ist vom Land auf 0,5 Prozent des Kreishaushaltes gesetzlich begrenzt worden. Insofern sind die Kreise in der Ausübung freiwilliger Aufgaben ohnehin gesetzlich beschnitten und begrenzt.