Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine


Erklärvideo auf Ukrainisch: Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das Video der Kommunalen Arbeitsförderung - Jobcenter des Landkreises Sankt Wendel gibt einen Überblick über das Bürgergeld auf Ukrainisch. Der Landkreis Sankt Wendel ist als Optionskommunen für die Betreuung von BürgergeldI-Beziehern und ihren Familien verantwortlich.

Auf Ukrainisch: Bürgergeld


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Erklärvideo auf Ukrainisch: Was ist Bildung und Teilhabe?

Für Kinder, deren Familien Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, gibt es Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Was sich dahinter verbringt, erklärt das Video der Kommunalen Arbeitsförderung - Jobcenter des Landkreises Sankt Wendel.

Auf Ukrainisch: Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter: Was ist Bildung und Teilhabe?


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Ukraine-Flüchtlinge und Arbeit

Darf ich als Flüchtling arbeiten?

Flüchtlinge, die aus der Ukraine eingereist sind, müssen sich zunächst in der Landesaufnahmestelle Lebach registrieren lassen. Danach sollten Sie sich bei der Ausländerbehörde in Lebach um einen Aufenthaltstitel bemühen. Wenn Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland festgestellt ist, erhalten Sie direkt einen Aufenthaltstitel und dürfen regulär in Deutschland arbeiten.

Wie finde ich Arbeit?

Der Landkreis Sankt Wendel hat seine Kommunale Jobbörse www.arbeit-in-wnd.de auf Ukrainisch umprogrammieren lassen: www.arbeit-in-wnd.de.
Auf dieser Seite finden Sie alle veröffentlichten Stellenangebote im Umkreis von 50 km um St. Wendel. Mit einer Zusatzfunktion können Sie sich jedes Stellenangebot auf Knopfdruck in eine beliebige Sprache übersetzen lassen.

Wo erhalte ich Beratung zum Thema Arbeit und Ausbildung?

Ab der Anerkennung als ukrainischer Kriegsflüchtling durch die Ausländerbehörde sind die Jobcenter für Sie zuständig. Die Kommunale Arbeitsförderung, das Jobcenter St. Wendel, unterstützt Sie durch Hilfestellung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche, Beratung zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie beim Zugang zu Sprachkursen.

Kontakt:
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter
Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel
Tel. (06851) 801-3000
Fax: (06851) 801-3090
E-Mail: arbeitsfoerderung(at)lkwnd.de

Wichtig: Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!


Ukraine-Flüchtlinge und Schulen

Dürfen geflüchtete Kinder zur Schule gehen?

Grundsätzlich besteht für alle geflüchteten Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts im Saarland Schulpflicht. Eine Anmeldung zu einer Schule sollte aber erst erfolgen, wenn Sie in einer Gemeinde eine feste Unterkunft gefunden haben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Alle Kinder werden grundsätzlich vor Aufnahme in der Schule durch den Schulärztlichen Dienst der Landkreise untersucht. Aufgrund der Corona-Pandemie können die Schülerinnen und Schüler derzeit stattdessen vom Kinderarzt untersucht werden. Stellt der Kinderarzt keinen Infekt fest, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Eine ausführliche Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt statt. Darüber hinaus muss ein Nachweis für Immunität gegen Masern vorgelegt werden (z. B. Impfausweis, ärztliche Bescheinigung). Wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler dennoch die Schule besuchen. Die Kosten für den Kinderarzt werden übernommen; Sie erhalten dafür bei der Kommunalen Arbeitsförderung einen Behandlungsschein.

Tipps zur Schulwahl

Wenn das Kind im Grundschulalter ist, wird es von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Grundschule angemeldet, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Welche Schule das ist, erfährt man bei der Gemeinde. Schülerinnen und Schüler, die bisher die Klassenstufen 5 bis 9 besucht haben, können an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die bisher die Klassenstufen 10 oder höhere Klassenstufen besucht haben, können an einer Gemeinschaftsschule, an einem Gymnasium oder am Berufsbildungszentrum angemeldet werden.

An allen Schulen im Landkreis Sankt Wendel gibt es Schoolworker. Sie unterstützen die Kinder beim Ankommen in der Schulgemeinschaft.

Das saarländische Bildungsministerium hat Merkblätter in deutscher und ukrainischer Sprache veröffentlicht.

Weitere Infos:

https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/faq/bildung/bildung_node.html

https://www.landkreis-st-wendel.de/bildung-kultur-ehrenamt/schulen


Ukraine-Flüchtlinge und Kleiderkammern

Wo können Geflüchtete gut erhaltene Kleidung, Babyausstattung und Spielsachen erhalten?

Für Flüchtlinge, die Kleidung für sich und ihre Kinder benötigen, gibt es eine große Zahl an Hilfsangeboten im Landkreis. Die Kommunale Arbeitsförderung hat die bekannten Angebote und die Öffnungszeiten auf einem Flyer zusammengefasst.

Natürlich stehen die sozialen Einrichtungen nicht nur Geflüchteten, sondern auch allen anderen Bedürftigen offen.

Wir danken allen, die sich in den Einrichtungen ehrenamtlich engagieren!

Wer Kleidung oder andere Dinge spenden möchte, kann sich ein eine der Einrichtung in seiner Nähe wenden.


Ukraine-Flüchtlinge und Sprachkurse

Allgemeines
Integrationskurse werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert. Im Landkreis Sankt Wendel gibt es derzeit zwei Träger, die Sprachkurse anbieten: Die Kreisvolkshochschule und die WIAF gGmbH in St. Wendel.

Zugangsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die Zulassung kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird.
Da die Ausstellung der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde im Saarland noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, akzeptiert das BAMF übergangsweise auch den ukrainischen Pass mit Lichtbild in Verbindung mit der Registrierungsbescheinigung.

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Auch Fahrtkosten können durch die Träger erstattet werden.

Welche Kursarten stehen zur Verfügung?
Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugendkurse sowie sog. „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.

Wie hilft der Landkreis Sankt Wendel?
Wir organisieren für Sie das gesamte Antragsverfahren. In den kommenden Wochen erhalten alle im Landkreis registrierten, volljährigen Geflüchteten aus den Ukraine von der Kommunalen Arbeitsförderung eine Einladung. Bei diesem Termin klären wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation, erfassen schulische und berufliche Qualifikationen sowie den Wunsch nach Teilnahme an einem Sprachkurs. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir den Zulassungsantrag, melden Sie zum Einstufungstest an und machen Ihnen danach einen Vorschlag für einen passenden Integrationskurs bei einem örtlichen Träger.


Mailkontakt für alle Fragen rund um die Sprachförderung: migra(at)lkwnd.de


Ukraineflüchtlinge und das Bildungspaket

Geflüchteten Kindern aus der Ukraine, die Sozialleistungen von der Kommunalen Arbeitsförderung beziehen, stehen auch Leistungen aus dem Bildungspaket zu. Es werden z.B. die Kosten übernommen für

  • Vereinsbeiträge und Freizeiten bis zu 15€ im Monat
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Schülertickets für den Weg zur Schule
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Mittagsverpflegung in Kita und Schule
  • Lernförderung, wenn die Angebote der Schule nicht ausreichen

Antragsvordrucke und weitere Infos gibt’s hier: https://www.landkreis-st-wendel.de/leben-soziales-gesundheit/arbeit/bildung-und-teilhabe

Übrigens: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres sowie Schüler-/innen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres können die Stadt- und Kreisbibliothek im Mia-Münster-Haus kostenlos nutzen!

Erklärvideo: Was ist Bildung und Teilhabe? (Ukrainisch)
https://www.youtube.com/watch?v=e2ro6jIfpw0


Erste Schritte in Deutschland

Der Klettverlag hat zur schnellen Unterstützung einen Erste-Hilfe-Wortschatz  "Willkommen bei uns" als kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Er besteht aus einem Erste-Hilfe-Wortschatz für den Start mit den wichtigsten Grundbegriffen zum Selbstlernen sowie Willkommensheften, die in den Grundschulen und in der Sekundarstufe für die ersten Schul- und Deutschstunden durch die Lehrkräfte genutzt werden können.

https://www.klett-sprachen.de/daz-fuer-ukraine/c-4207

 


Ukraineflucht und Wechsel ins Jobcenter

Rechtskreiswechsel ukrainischer Kriegsflüchtling aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch II bzw. Sozialgesetzbuch XII ab dem 01. Juni 2022

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 den Weg für den sogenannten Rechtskreiswechsel ukrainischer Kriegsflüchtlinge freigemacht. Damit werden geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni 2022 keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten, sondern in der Regel Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, sog. „Hartz IV“). Flüchtlinge oberhalb des in Deutschland geltenden Renteneintrittsalters erhalten vom Kreissozialamt Leistungen der Grundsicherung im Alter, wenn sie bedürftig sind.

Die Änderung hat für die Menschen gleich mehrere Vorteile: Sie werden mit Flüchtlingen aus anderen Herkunftsregionen gleichgestellt und erhalten höhere Leistungen sowie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso besteht nun ein Zugang zu integrativen Leistungen, Beratung und Arbeitsvermittlung durch die Jobcenter.

Der Landkreis Sankt Wendel informiert alle Betroffenen sowie ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über das Verfahren der Rechtskreisänderung:

  • Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine müssen bei der Ausländerbehörde in Lebach (Zelthalle gegenüber Pommernstraße 1) vorsprechen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz für sich und ihre Angehörigen beantragen. Die Vorsprache ohne Termin ist täglich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr möglich. Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist aber nicht erforderlich. Aktuell können Geflüchtete kommen, die bis zum 10. Juli 2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind.
  • Der Landkreis St. Wendel wird das Verfahren so einfach wie möglich für die Betroffenen abwickeln: Ein zusätzlicher Antrag oder ein Termin bei der Kommunalen Arbeitsförderung ist nicht notwendig! Alle Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden angeschrieben und müssen in der Regel nur noch ihren Aufenthaltstitel vorlegen und eine deutsche gesetzliche Krankenkasse auswählen.

Damit wird sichergestellt, dass die Sozialleistungen nahtlos weitergezahlt werden. Wer bis zum 1. Juni noch nicht bei der Ausländerbehörde war, erhält für den Monat Juni automatisch eine Vorschussleistung. Der Aufenthaltstitel kann dann bis Ende Juni nachgereicht werden.

Geflüchtete, die nach dem 1. Juni 2022 registriert wurden, stellen direkt einen Arbeitslosengeld II-Antrag. Dazu können Sie auch den Online-Antrag der Kommunalen Arbeitsförderung nutzen: https://landkreis-st-wendel.de/leben-soziales-gesundheit/arbeit/online-dienste

Kontakt:
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung
Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel
Tel. (06851) 8013000
Fax: (06851) 8013090
E-Mail: job@lkwnd.de


Flucht mit dem eigenen Fahrzeug - was muss beachtet werden?

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt. Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesländer gebeten, im Vorgriff auf die Verordnung zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anzuerkennen.

Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (ukrainisch)
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer (deutsch)

 


Ukraine-Flüchtlinge und der Rundfunkbeitrag

Manchmal sind es auch die kleinen Dinge, die beim Ankommen zu Fragen und Problemen führen. Eines davon ist der Rundfunkbeitrag, mit dem in Deutschland öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Fernsehen finanziert wird. Auch Geflüchtete – soweit sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben – müssen sich grundsätzlich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Wer aber Sozialleistungen bezieht, kann sich davon befreien lassen.

Dazu muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden, und zwar am besten online unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Dem Antrag fügen Sie bitte die GEZ-Bescheinigung der Kommunalen Arbeitsförderung oder den Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung als Nachweis bei.

Der Beitragsservice hat auch Informationsmaterial für Sie auf Ukrainisch veröffentlicht:
https://www.rundfunkbeitrag.de/welcome/ukrainisch/index_ger.html


Rückkehr in die Ukraine – was muss ich beachten?

Viele geflüchtete Menschen entscheiden sich für eine vorübergehende oder dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten Hier unsere Checkliste:

Ausländerbehörde Lebach: Telefon: (06 81) 5 01-00, E-Mail: zab@lava.saarland.de
Bei jeder Rückreise müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. Sie dürfen sich bis zu 6 Monaten in der Ukraine aufhalten, danach müssen Sie bei der Rückkehr eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter: Tel. (06851) 801-3000, E-Mail: job@lkwnd.de
Grundsätzlich können Sie keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten. Das bedeutet, dass in dieser Zeit z.B. auch Ihre Miete nicht weitergezahlt wird und Sie nicht mehr in Deutschland krankenversichert sind. Eine Ausnahme für bis zu 3 Wochen ist aber möglich, wenn sie eine Ortsabwesenheit vorher (!) von Ihrem persönlichen Ansprechpartner genehmigen lassen.
Merkblatt Ortsabwesenheit: https://landkreis-st-wendel.de/fileadmin/user_upload/2_Leben_Soziales_Gesundheit/Arbeit/2021-12-07_Merkblatt_Ortsabwesenheit_Homepage_JC_WND.pdf
Wenn sie länger oder auf unbestimmte Zeit ins Ausland reisen, entfällt ab diesem Tag der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Wenn Sie von Ihrer Kommune eine Wohnung bekommen haben, sollten Sie dort und beim Vermieter Bescheid geben.


Kranken- und Pflegeversicherung

Informationen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur Verfügung gestellt von der Barmer Krankenkasse:

Allgemeine Leistungen: https://youtu.be/afVh-CszDvw

Pflegeversicherung: https://youtu.be/BoROzfnuNnc

Freiwillige Versicherung und Versicherung für Studierende: https://youtu.be/0Eu1-yJlq_k

Schwangerschaft/Mutterschaft: https://youtu.be/c6DkLV85e8o

Zahnersatz und Kieferorthopädie: https://youtu.be/1NGhWGP6cZQ