Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die einkommensschwachen Personen helfen soll, die Mietkosten oder die Aufwendungen für Eigenheime und Eigentumswohnungen zu tragen und so einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern. Diese Sozialleistung wird in zwei Ausprägungen gewährt:

  • Mieter (grundsätzlich auch Heimbewohner) erhalten einen Mietzuschuss,
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen bekommen einen Lastenzuschuss.

Das Wohngeld wird als Zuschuss zu den angemessenen Wohnkosten gezahlt. Die Bewilligung der Höhe dieses Zuschusses hängt ab von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Kosten bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Empfänger von so genannten Transferleistungen (beispielsweise von Leistungen des Bürgergelds oder von Leistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, da in diesen Sozialleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden ab dem 01. Mai 2018 für Bürger aus dem Landkreis Sankt Wendel Leistungen nach dem Wohngeldgesetz vom Landkreis Neunkirchen gewährt.

Mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung können Sie unverbindlich selbst prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Den Antrag auf Wohngeld finden Sie hier: https://www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/kreissozialamt/wohngeldstelle

Für alle Fragen rund ums Wohngeld wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechstelle:

Landkreis Neunkirchen (Kreissozialamt)
Wohngeldstelle
Dienstgebäude II
Martin-Luther-Straße 2
66564 Ottweiler
Tel.: (06824) 9060