Hilfe für junge Volljährige

Auch junge Volljährige haben Anspruch auf notwendige Hilfe, wenn sie eine eigenverantwortliche Lebensführung nicht realisieren können. Diese Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Die Ausgestaltung der Hilfe orientiert sich weitgehend an den Hilfen zur Erziehung.

Eine Kostenbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Einkommensüberprüfung.

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Sekretariat
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F 06851 801-5190
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