Hilfe bei seelischer Behinderung - Eingliederungshilfe

Sind Kinder oder Jugendliche seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht, besteht Anspruch auf Eingliederungshilfe. Damit soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht oder erleichtert werden. Die seelische Behinderung oder die hohe Wahrscheinlichkeit von deren Eintreten müssen durch ein Gutachten bestätigt sein.

Ambulant erbrachte Leistungen sind kostenfrei. Bei stationär erbrachten Leistungen erfolgt eine Kostenbeteiligung im Rahmen einer Einkommensüberprüfung.

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