Der Landkreis Sankt Wendel und der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) haben den saarlandweit ersten Kooperationsvertrag über die Möglichkeit einer „erweiterten Unterstützung“ geschlossen. Dies soll das Einbestellen eines rechtlichen Betreuers nach Möglichkeit verhindern. Denn dies kann eine Betreuungsbehörde – etwa das Sozialamt des Landkreises –, wenn eine volljährige Person seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln kann. Eine Änderung des Betreuungsrechts ermöglicht aber nun einen größeren Spielraum. „Durch Aufklärung, Beratung und Begleitung der betreffenden Person, durch das Aufzeigen individueller Unterstützungsmöglichkeiten möchten wir versuchen, den letzten Schritt, die rechtliche Betreuung, hinauszuzögern, im besten Falle zu verhindern. So bleiben Autonomie und Selbstbestimmung des betroffenen Menschen so lange wie möglich gewahrt“, erläutert Landrat Udo Recktenwald.
Mit dieser „erweiterten Unterstützung“ kann auch ein anerkannter Betreuungsverein beauftragt werden. Dies habe der Landkreis Sankt Wendel nach einem einstimmigen Beschluss des Kreistages nun umgesetzt und den SKFM beauftragt. „Mit dem SKFM arbeitet der Landkreis seit vielen Jahren auf vielen Feldern eng und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam möchte wir nun nicht nur die Betreuung im Einzelfall verhindern, sondern auch den bestehenden Fachaustausch intensivieren“, so Recktenwald weiter.
Johannes Simon, SKFM-Vorsitzender: „Wir freuen uns sehr über diese innovative Zusammenarbeit mit dem Landkreis Sankt Wendel. Die neue Kooperationsvereinbarung zeigt, dass wir gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Prävention und Stärkung der individuellen Selbstbestimmung gehen. Indem wir frühzeitig aufklären, beraten und unterstützen, können wir Menschen helfen, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln und so unnötige rechtliche Betreuungen vermeiden.“
