Landrat Udo Recktenwald am Schreibttisch sitzend.

Die Seniorensicherheitsberater informieren: Richtiges Verhalten bei Wohnungseinbrüchen

Es komme, sagen die Seniorensicherheitsberater im Landkreis Sankt Wendel, selten vor, dass Einbrecher in Haus oder Wohnung einsteigen, wenn jemand zu Hause ist. Doch im Falle eines Falles sollten einige Verhaltensempfehlungen von Polizei und Seniorensicherheitsberatern beachtet werden.

Einbrecher wollen nicht entdeckt werden und meiden für gewöhnlich Konfrontationen. Auf keinen Fall dem Einbrecher im Weg stehen – Heldentum kann gefährlich enden. Beide Seiten befinden sich oft in einer hohen Erregungsphase. Falls möglich, sofort die Polizei unter der Tel.: 110 verständigen.

Wenn Einbrecher unmittelbar vor dem Betreten des Wohnhauses entdeckt werden, ist es keinesfalls ratsam, das Haus selbst zu betreten. Wenn Sichtkontakt zum Einbrecher besteht, ist eine Personenbeschreibung für die Polizei von zentraler Bedeutung.

Falls die Täter die Wohnung bereits verlassen haben, sollten aus dem gesicherten Innenbereich Erkenntnisse über Fluchtmittel und Fluchtweg gewonnen werden. Diese Informationen können von der Einsatzleitstelle sofort über Funk an die Polizeistreife weitergeleitet werden.

Während des Wartens auf die eintreffende Polizeistreife sollten in der Wohnung keine Bereiche betreten oder Gegenstände berührt werden, um Spuren nicht zu vernichten, die für die Ermittlungen wichtig sind.

Weitere Informationen – auch für Vereine und Gruppen – sind in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises Sankt Wendel erhältlich: Tel. (06851) 8015201, E-Mail: seniorenbuero@lkwnd.de. Dorthin können auch Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen gerichtet werden.

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