Stabsstellen

Stabsstellen sind dezernatsfreie Organisationseinheiten, die dem Landrat direkt zugeordnet sind und allein seiner Weisungskompetenz unterstehen. Das Expertenwissen bzw. die Dienstleistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen der Verwaltungsleitung Entscheidungsgrundlagen liefern bzw. die Kontrolle der Abläufe im Regelbetrieb erleichtern.


Stabsstelle 1: Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist eine Pflichteinrichtung des Landkreises, die kraft Gesetzes bei der Durchführung von Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist. Innerhalb der Verwaltung nimmt das RPA somit eine besondere Rechtsstellung ein, durch die eine sachliche, unbeeinflusste und unparteiische Kontrolle der Verwaltung gewährleistet werden soll. Nur der Landrat ist befugt, dem RPA besondere Prüfungsaufgaben zu übertragen.

Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben zählen u. a.:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises sowie dessen Anlagen
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
  • die Prüfung von Vergaben

Vom Landrat übertragen wurden folgende Aufgaben:

  • unvermutete Kassenprüfungen bei Gemeinden
  • Prüfung von Ingenieur- und Architektenverträgen von Gemeinden
  • Prüfungen im Rahmen des Verwaltungs- und Kontrollsystems im Bereich der Kommunalen Arbeitsförderung aufgrund der zwischen dem Bund und dem Landkreis Sankt Wendel abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung
  • Sachgebiets- und Einzelfallprüfungen
  • Prüfung verschiedener Einrichtungen aufgrund besonderer Vereinbarung
  • Visakontrollen in den vom Landrat festgelegten Bereichen

Stabsstellenleiterin:
Astrid Meisberger
Mommstraße 25
T 06851 801-2060
F 06851 801-2093
Rpa(at)lkwnd.de


Stabsstelle 2: Kämmerei/Kreiskasse/ÖPNV

Die Stabsstelle Kämmerei/Kreiskasse ist für die Finanzen des Landkreises zuständig. Hier wird der Haushaltsplan aufgestellt und seine Ausführung überwacht. Das Amt ist somit für finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen verantwortlich. Auch die Vermögens- und Schuldenverwaltung hat hier ihren Sitz. Angelegenheiten des kommunalen Finanzausgleiches, die Beantragung und Abrechnung finanzieller Zuwendungen sowie die Festlegung der ständig in der öffentlichen Diskussion befindlichen Kreisumlage dienen dabei der Mittelbeschaffung. Die Arbeit des Amtes sichert die Aufgabenerfüllung der Behörde und verbessert stetig die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein.

Zur Stabsstelle gehört auch die Kreiskasse. Ihr obliegt die zahlungsorientierte Buchhaltung der Kreisverwaltung. Der gesamte Zahlungsverkehr (bar und unbar), d. h. die Annahme von Einzahlungen sowie die Leistung von Auszahlungen läuft über die Kreiskasse, wird dokumentiert, archiviert und an jedem Tag, in jedem Monat und am Ende jedes Jahres statistisch erfasst. Die Kreiskasse ist zudem zuständig für Werteverwaltung (Sparanlagen, Fahrzeugbriefe, Bürgschaften, etc.) und überwacht die Kassengeschäfte des Freizeitzentrums Bostalsee, des Kultur- und Bildungs-Instituts, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Stiftung Kulturbesitz und von Stiftungsfonds. Eine weitere Aufgabe ist die Verwaltung der Finanzmittel einschließlich der Geldanlage nicht sofort benötigter liquiden Mittel und die zentrale Liquiditätsplanung im Einvernehmen mit der Kämmerei. Die Kreiskasse verfügt über eine eigene Forderungsverwaltung und ein eigenes Vollstreckungswesen für Mahnungen oder Pfändungen.

Servicezeiten der Kreiskasse:
Do.: 8 – 12 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Fr.: 8 – 12 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Stabsstellenleiter:
Adalbert Lauck
Mommstraße 25
66606 St. Wendel
T 06851 801-2400
F 06851 801-2093
Kaemmerei(at)lkwnd.de

Schließlich ist auch der ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Teil der Stabsstelle 3. Die Landkreise sind also im Wesentlichen für die Busverkehre verantwortlich. Die Sicherung eines ausreichenden Angebots im ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

1999 entschied der Kreistag, dass der ÖPNV auch als Eisenbahninfrastrukturunternehmen auftreten kann. Von der Deutschen Bahn wurde die 21 km lange Ostertalstrecke zwischen Ottweiler und Schwarzerden angepachtet, auf der der Museumszug an ausgewählten Terminen verkehrt. Die Ostertalbahn ist in das Tourismuskonzept des Landkreises SAnkt Wendel eingebunden.

Zudem wird beim ÖPNV über die Zulassung von Betrieben im Rahmen der Personenbeförderung entschieden. Dies betrifft:

  • Kraftomnibusse, Taxen- und Mietwagenkonzessionen sowie
  • Krankentransport und Notfallrettungswesen, Zulassung privater Krankentransporte.


Kontakt:
Mommstraße 25
66606 St. Wendel
T 06851 801-4541
oepnv(at)lkwnd.de


Stabsstelle 3: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Sankt Wendel versteht sich als Informationsvermittler und Scharnier zwischen Kreisverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Wie alle Behörden hat das Landratsamt eine Auskunftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber den Medien.
Die sachliche, regelmäßige und umfassende Information über Themen, Projekte, Termine und Kreistagssitzungen, das Erstellen von Informationsbroschüren sowie die Herausgabe des Kreisheimatbuches, die Pflege von Foto- und Pressearchiven, die Umsetzung des Corporate Designs des Landkreises Sankt Wendel und die Durchführung von Empfängen gehören zu den wichtigsten Aufgaben. Zum Bereich Öffentlichkeitsarbeit gehört insbesondere aber auch die Organisation von Veranstaltungen des Landkreises Sankt Wendel und am Bostalsee.

Die Aufgaben im Überblick:

  • Pressemitteilungen
  • Bearbeitung von Presseanfragen und Interviewwünschen aller Medien
  • Organisation von Pressegesprächen
  • Auskünfte über das Geschehen im Landkreis Sankt Wendel
  • Publikationen
  • Herausgabe Kreisheimatbuch
  • Veranstaltungen und Empfänge des Landkreises
  • Events am Bostalsee
  • Betreuung der Internetpräsenz www.landkreis-st-wendel.de
  • Pflege der Facebook-Seite https://www.facebook.com/Landkreis.StWendel
  • Umsetzung des Corporate Designs
  • Gestaltung von Werbeanzeigen und Flyern

Stabsstellenleiterin:
Fatma Hinsberger
Mommstraße 25
66606 St. Wendel
T 06851 801-2051
F 06851 801-2092
Presseamt(at)lkwnd.de


Stabsstelle 4: Digitalisierung Chief Digital Officer

Der Landkreis Sankt Wendel wurde im Rahmen des Bundesförderprogrammes Smart Cities – 2. Staffel – als Modellprojekt in der Kategorie „Interkommunale Kooperationen und Landkreise“ ausgewählt. Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und Gemeinden. Deshalb fördert die Bundesregierung seit 2019 „Modellprojekte Smart Cities“. Mit diesen Modellprojekten fördert das BMI gemeinsam mit der KfW einen strategischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Regionalentwicklung durch Digitalisierung. Mit Hilfe eines explizit strategischen, partizipativen und integrierten Ansatzes sollen integrierte, lokal angepasste Handlungsoptionen entsprechend der örtlichen Ziele der Regionalentwicklung entwickelt werden. Diese bilden die notwendige Grundlage, um Maßnahmen, Projekte und Regelungen zu entwickeln. Ziel des Landkreises ist es, gemeinsam mit der Bürgerschaft und allen acht Gemeinden eine integrierte Smart-City-Strategie für das S(mar)t. Wendeler Land zu erarbeiten, die digitale Einzelmaßnahmen interkommunal verknüpft und hilft, gewinnbringende Smart-City-Lösungen für die ländlich geprägte Region zu entwickeln. Für die Modellprojekte Smart Cities ist ein Projektzeitraum von sieben Jahren vorgesehen.
Inhaltlich sollen in dem Modellprojekt vier Themenschwerpunkte bearbeitet werden: Bürgerdienste, Daseinsfürsorge, Mitgestaltung sowie Mobilität.
Die Stabsstelle Digitalisierung ist für das Modellprojekt Smart Cities zuständig.

Aufgaben und Ziele der Stabsstelle:

  • Steigerung der Handlungs- und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen im Landkreis Sankt Wendel
  • Erhöhung der Ressourceneffizienz in der Region (Landkreis, Kommunen) durch die Digitalisierung
  • Etablierung einer partizipativen, bezahlbaren und bedarfsgerechten Daseinsvorsorge
  • Verbesserung der Mobilität der Menschen, Waren und Dienstleistungen im Sankt Wendeler Land bei gleichzeitiger Minderung der CO2-Emissionen
  • Verbesserung der digitalen Angebote für Bürger (Bürgerdienste) und Unternehmen
  • Einbindung von Kreativität und Engagement der Bürger (Bottom-Up)
  • Entwicklung und Erprobung strategischer und integrierter Smart-City-Lösungen
  • Generierung von Mehrwerten für alle Kommunen in Deutschland. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein (Wissenstransfer, Verwertbarkeit der Ergebnisse)
  • Umsetzung der S(mar)t Wendeler Land-Strategie unter Berücksichtigung der Interessen des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen sowie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stabsstellenleiter:
Philipp Reis
Mommstraße 29
66606 St. Wendel
T 06851 801-4200
F 06851 801-4790
p.reis(at)lkwnd.de


Stabsstelle 5: Frauenbeauftragte

Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen auf kommunaler Ebene. Die Aufgaben werden vom Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben.
Die Aktivitäten zielen darauf hin, die tatsächliche Gleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen sichtbar zu machen und an ihrer Verbesserung mitzuwirken.
Das Frauenbüro als Servicestelle arbeitet sowohl für die Kolleginnen innerhalb der Landkreisverwaltung als auch für Frauen und Mädchen, die im Landkreis Sankt Wendel leben.

Die Frauenbeauftragte

  • informiert durch Veranstaltungen und Publikationen über frauenrelevante Themen und organisiert Fortbildungen, Seminare und Kulturangebote,
  • entwickelt Konzepte und initiiert Projekte, die die Lebenssituation von Mädchen und Frauen in den Mittelpunkt rücken und die Chancengleichheit voranbringen. Sie vernetzt die Interessen von Frauen gemeinsam mit Frauengruppen, -verbänden oder einzelnen Frauen und vermittelt bei Bedarf zu anderen Abteilungen der Verwaltung,
  • kooperiert mit zahlreichen regionalen und überregionalen Institutionen und Organisationen und selbstverständlich mit anderen Frauenbeauftragten,
  • ermutigt und unterstützt Frauen, sich gegen Benachteiligungen wegen des Geschlechtes zu wehren und sich an eigenen Zielen und Interessen zu orientieren,
  • unterstützt bei der Berufswahl, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wiedereinstieg und der beruflichen Weiterentwicklung und Existenzgründung,
  • berät zu unterschiedlichen Themen (Scheidung, Unterhalt ebenso wie Mobbing) und Opfer von häuslicher und/ oder sexualisierter Gewalt, Stalking oder anderen Fragestellungen (schwierige Lebenslagen, psychischen Erkrankungen,…) und vermittelt zu spezialisierten Beratungsstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stabsstellenleiterin:
Ursula Weiland
Frauenbeauftragte des Landkreises Sankt Wendel
Mommstraße 25a
66606 St. Wendel
T 06851 801-2071
F 06851 801-4790
Frauenbeauftragte(at)lkwnd.de


 

Stabsstelle 6: Sozialplanung

Die „Stabsstelle 6 – Integrierte Sozialplanung“ wurde zum 1.1.2020 in der Kreisverwaltung geschaffen. Fachbereich 1 umfasst die sogenannte „integrierte“ Sozialplanung und ist ein neuer Aufgabenbereich; Fachbereich 2 umfasst das Seniorenbüro, das aufgrund der langjährig entwickelten Altenhilfeplanung der Stabsstelle 6 fachlich zugeordnet wurde.
Folgende Aufgaben werden innerhalb der Stabsstelle 6 von den beiden Fachbereichen wahrgenommen:

Fachbereich 1: Integrierte Sozialplanung
Mit dem Aufgabenbereich “Integrierte Sozialplanung“ betritt die Kreisverwaltung Neuland. „Integriert“ bedeutet zunächst, dass bestimmte soziale Themen, Sozialbereiche oder soziale Problemfelder über verschiedene Ressorts inner- und außerhalb der Verwaltung hinweg betrachtet, bewertet und zusammen mit den entsprechenden Fachämtern und anderen Beteiligten ergänzt oder modifiziert werden.
Sozialplanung organisiert Planungsprozesse, und sorgt für Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen in sozialpolitischen und konzeptionellen Entscheidungsprozessen. Dadurch ist Sozialplanung auch in der Lage, Prozesse der Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements fachlich zu initiieren und zu begleiten.
Ein kreisweites strategisches Vorgehen zur nachhaltigen Umsetzung einer „integrierten“ Sozialplanung bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für den Landkreis als auch für die kreisangehörigen Kommunen.
Als Steuerungsinstrument ermöglicht die Integrierte Sozialplanung die tiefenscharfe Analyse der sozialen Lebenslage der Bevölkerung oder Teilgruppen, auf deren Grundlage die lokalen Bedarfe festgestellt und soziale Dienstleistungen passgenau, effizient und effektiv geplant und letztendlich umgesetzt werden können.
Wichtig hierbei sind nicht nur Experten, sondern alle „Akteure/innen“ mit Ihrer jeweiligen Perspektive auf den örtlichen Sozialplanungsprozess im kleinräumigen Sozialraum (z.B. in einer Gemeinde, in einem Ortsteil, einer Wohnsiedlung oder auch einzelnen Wohnquartieren…).
Daraus entsteht ein Gesamtbild einzelner Aspekte in einem Sozialraum und den damit verbundenen Herausforderungen und sich ergebenden Lösungsansätzen, die dann bei verschiedenen Problemen, unterschiedlichen Zielgruppen ansetzen können.
Statistiken und Datenanalysen, Gespräche und die Mitwirkung aller Beteiligten sowie eine regelmäßige Sozialberichterstattung und das permanente Beobachten sozialer Entwicklungen, das sogenannte „Sozialmonitoring“, gehören damit zu Basiselementen einer effektiven Sozialplanung auf Landkreisebene.

Fachbereich 2: Seniorenbüro
Zahlreiche Angebote für Menschen ab „60 plus“ hält das Seniorenbüro des Landkreises Sankt Wendel vor – von speziellen Seniorenkursen und Gruppentreffs im Rahmen der sogenannten „Seniorenakademie“ über Tagesfahrten und ehrenamtliche Tätigkeitsfelder bis hin zur Sicherheitsberatung in der eigenen Wohnung. Damit soll Älteren die Teilhabe am Sozialen Miteinander sowie ein sinnerfülltes, lebenswertes Alter(n) ermöglicht werden.

Stabsstellenleiter:
Klaus Lauck
Diplom-Soziologe
Mommstraße 25a
66606 St. Wendel
T 06851 801-5201
F 06851 801-5290
k.lauck(at)lkwnd.de


 

Stabsstelle 7: Controlling und Informationssicherheit

Zentrales Controlling / Steuerungsunterstützung

  • Ermittlung von Messgrößen (Ziele und Kennzahlen) zur Vorbereitung von Entscheidungen
  • Koordinierende Begleitung und/oder Projektmanagement fachbereichs- und/oder fachbereichsübergreifender strategischer Themen, Aufgabenstellungen und Prozesse
  • Beratung der Entscheidungsträger (Steuerungsunterstützung)
  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen

Berichtswesen
Aufbereitung von steuerungsrelevanten Informationen in entsprechenden Berichten

Informationssicherheit

  • Einführung und Evaluierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems
  • Wahrnehmung der Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten
  • Einbindung in den und Steuerung des Sicherheitsprozesses
  • Entwicklung, Überprüfung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten
  • Entwicklung von Konzepten zu Schulungen und Sensibilisierung zur Informationssicherheit
  • Beratung und Unterrichtung der Behördenleitung zum Thema Informationssicherheit
  • Durchführung Informationssicherheitsmanagement-Teamsitzungen

Informationssicherheitsleitlinie (PDF)
Zertifizierung nach Informationssicherheits-Managementsystem ISIS 12


Stabsstellenleiter:
André Hoen
Mommstraße 25
T 06851 801-2061
controlling(at)lkwnd.de