Dezernat 2: Familie, Gesundheit und Soziales

Deutschland ist dem Grundgesetz nach ein demokratischer und sozialer Rechtstaat. Daher ist der Staat zur Ausgestaltung sozialer Rechte und Schaffung vergleichbarer Lebensverhältnisse verpflichtet. In den Wechselfällen des Lebens dürfen Bürger auf die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft zählen – denn hinter jeder nackten Zahl verbirgt sich ein persönliches Schicksal.

Im Dezernat 2 bündeln sich mannigfaltige soziale Leistungen: Das Jugendamt bietet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigte; das Gesundheitsamt ist zentrale Anlaufstelle für alle gesundheitsrelevanten Fragen der Bevölkerung; im Amt für soziale Angelegenheiten finden sich das Seniorenbüro, die Betreuungsbehörde, der Pflegestützpunkt und die Schulden- und Insolvenzberatung und das Kreissozialamt übernimmt die umfangreichen und wachsenden Aufgaben des Sozialhilfeträgers.

Dezernent:
Benedikt Schäfer
Mommstraße 23
66606 St. Wendel
T 06851 801-5001
F 06851 801-5090
Sozialverwaltung(at)lkwnd.de


Amt 20: Kreissozialamt

Das Kreissozialamt ist zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe sowie von sonstigen Sozialleistungen.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Die im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelte Sozialhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialleistungssystems. Sie stellt vom Inhalt und Umfang her das umfassendste Angebot staatlicher Daseinsvorsorge dar, indem die Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für alle Bedürftige befähigt, ohne Rücksicht auf eine Vorausleistung des Einzelnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Amtsleiter:
Tanja Schwarz
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
T 06851 801-2010
F 06851 801-5091
Kreissozialamt(at)lkwnd.de


Amt 21: Kreisjugendamt

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) führte 1990 zu einem Wandel der Jugendhilfe. Weg vom früheren Wohlfahrtsgedanken entstand durch das neue Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) ein neues Leistungsgesetz.

Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit gesamtverantwortlich für die Sicherstellung von Leistungen gemäß § 2 Absatz 2 SGB VIII und die Erfüllung anderer Aufgaben gemäß §.2 Absatz 3 SGB VIII.

Artikel 6 des Grundgesetzes sichert das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Das Jugendamt berät und unterstützt auf Wunsch bei dieser Erziehungstätigkeit. Das Recht der Eltern beinhaltet gleichzeitig deren Pflicht, die Erziehung am Wohl des Kindes zu orientieren. Gelingt dies nicht oder nur unzureichend, ist es Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, das Kindeswohl zu sichern. Diese Aufgabe übernimmt in gegebenen Fällen das Jugendamt als staatlicher Wächter.

Informationen zu Leistungen, Aufgaben und Verfahren des Jugendamtes sind unter den Oberbegriffen „Hilfen und Unterstützung“, „Kindertagesbetreuung“, „Unterhalt und Sorgerecht“ sowie „Jugendförderung“ zu finden.

Amtsleiterin:
Vera Meyer
Mommstraße 23
66606 St. Wendel
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
Kreisjugendamt(at)lkwnd.de

Weitere Informationen finden Sie hier.


Das Jugendamt ist unterteilt in folgende Sachgebiete (für weitere Informationen bitte auf die jeweiligen Sachgebiete klicken):


Amt 22: Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt setzt als lokal vor Ort tätige Behörde die vielfältigen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes um, die im Gesundheitsdienstgesetz des Saarlandes sowie in anderen Rechtsquellen wie dem Infektionsschutzgesetz oder der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.
Eine zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Diesem Ziel dienen einerseits vielfältige Angebote wie Präventionsveranstaltungen z. B. zum Thema Sucht, Schuleingangsuntersuchungen, die Unterstützung der Eltern von bis zu sechsjährigen Kindern im Rahmen des Landesprogrammes „Frühe Hilfen im Saarland“, zahnärztliche Untersuchungen von Schulkindern, Gesundheitsberichterstattung, reisemedizinische Beratungen, Gelbfieberimpfungen, auch mit einer aufsuchenden Tätigkeit verbundene Beratungs- und Unterstützungsangebote für psychisch Kranke oder in anderer Hinsicht besonders hilfsbedürftige Menschen, andererseits beratende und überwachende Tätigkeiten im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes z. B. betreffend Krankenhäuser, Pflegeheime, Gemeinschaftseinrichtungen in denen Kinder betreut werden, Schwimmbäder, Badegewässer, die Trinkwasserversorgung sowie die Verhütung übertragbarer Erkrankungen wie etwa die Tuberkulose oder bestimmte Hirnhautentzündungen.

Weitere Aufgaben des Gesundheitsamtes sind telefonische oder persönliche Beratungen zu AIDS verbunden mit dem Angebot zur Durchführung anonymer HIV-Tests sowie die Schwangerschaftskonfliktberatung.
Das Gesundheitsamt führt die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Erstbelehrungen für gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätige Personen durch.

Ferner werden aufgrund unterschiedlichster Rechtsgrundlagen ärztliche Gutachten bei Erwachsenen und Kindern erstellt.

Das Gesundheitsamt ist auch für den Schulpsychologischen Dienst zuständig.
Nach § 20 a des Schulordnungsgesetzes ist der Landkreis Sankt Wendel verpflichtet, einen schulpsychologischen Dienst einzurichten. Dieser hat die Aufgabe, durch Diagnose und auf die Schule bezogene Therapie, Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Vermeidung und Überwindung von besonderen Schulschwierigkeiten zu unterstützen. Dies geschieht durch Beratung, Förderung und in Einzelfällen durch weiterführende Betreuung. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Amtsleiter:
Andreas Kramer
Susanne Recktenwald-Jaradat
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel
T 06851 801-5301
F 06851 801-5390
Gesundheitsamt(at)lkwnd.de