Ziele und Erhebungsteile

Wozu dient der Zensus?

Ziel 1:  Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl in Bund, Ländern und Gemeinden zum Zeitpunkt des Stichtages 15.05.2022. Diese dient als Bemessungsgrundlage, beispielsweise für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von EU-Fördermitteln, die Kommunalplanung oder die Einteilung der Wahlkreise.

Ziel 2:  Gewinnung zusätzlicher Informationen über die Struktur der Bevölkerung. Die Erfassung der Soziodemografie der Bevölkerung wie Bildungsgrad oder Berufstätigkeit dient u. a. als Planungsgröße für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur oder als Grundlage für die Bedarfsplanung von Schulen, Altenheimen und Kinderbetreuungsplätzen.

Ziel 3: Gewinnung von Angaben zu Wohnungen und Gebäuden.
Die Erfassung der aktuellen Wohn- und Wohnungssituation bildet eine wichtige Grundlage für Maßnahmen in der „geordneten städtebaulichen Entwicklung“ und der Raumplanung. Beispielsweise kann damit der Frage nachgegangen werden, ob genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht oder wie viel Wohnfläche eine vierköpfige Familie im Durchschnitt zur Verfügung steht.

Die Erhebungsteile im Zensus 2022

Der Zensus umfasst die folgenden Erhebungsteile, für die jeweils Auskunftspflicht besteht:

  • Die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis (Haushaltsstichprobe), 
  • die Befragung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) und 
  • die Gebäude- und Wohnungszählung.

Wie bereits beim Zensus 2011 hat sich die Bundesrepublik auch bei der anstehenden Zensusrunde 2022 für die Methode der registergestützten Bevölkerungszählung entschieden. Hierbei werden die Meldedaten aus bestehenden Registern der öffentlichen Verwaltung (z. B. Verwaltungsdaten kommunaler Meldebehörden) genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu bereinigen und die Qualität der Datenbasis zu verbessern, erfolgt eine direkte Befragung auf Stichprobenbasis von weniger als 10 % der Bevölkerung in einer Haushaltsbefragung. Die Datenerhebung mittels Haushaltsbefragung liefert zudem wichtige Informationen zur Soziodemografie der Bevölkerung (z. B. Angaben zur Bildung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit), welche in den Verwaltungsregistern nicht vorhanden sind. 

In die Erhebung zum Zensus 2022 werden zudem alle Anschriften mit sogenannten Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte) einbezogen, da die Melderegisterdaten der Kommunen in diesen Einrichtungen nicht präzise und aktuell genug sind. Aus diesem Grund wird eine Vollerhebung durchgeführt.

Schließlich wird mit der Gebäude- und Wohnungszählung auf die Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland abgezielt. Hierbei werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum direkt von den Statistischen Landesämter befragt. Zum Zensusstichtag werden z. B. Informationen zur Art des Gebäudes, dem Baujahr oder der Anzahl der Räume in den Wohnungen erhoben.


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf den folgenden Webseiten:
https://www.zensus2022.de (Statistische Ämter des Bundes und der Länder)
https://www.saarland.de/stat/DE/zensus/zensus_node.html (Landesamt für Zentrale Dienste, Statistisches Amt Saarland)

Häufig gestellte Fragen: https://www.zensus2022.de/DE/Service/FAQ/_inhalt.html