Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenausweis mit entsprechender Parkerleichterung erhalten.
Die Grundlage für die Ausstellung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen (EU-Parkausweis, orangener Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen oder Parkausweis Saar) ist eine vom Landesamt für Soziales (LfS) im Rahmen des Antrages auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ausgestellte entsprechende Bescheinigung.
Diese Bescheinigung ist zwecks Ausfertigung des entsprechenden Parkausweises beim Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt postalisch (Post, digital, Hausbriefkasten) einzureichen. Alternativ ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG (außergewöhnlich gehbehindert)“ oder „Bl (blind)“möglich.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
EU-Parkausweis:
- Bescheinigung des LfS bzw. Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG (außergewöhnlich gehbehindert)“ oder „Bl (blind)“
- Passbild
Orangener Parkausweis:
- Bescheinigung des LfS
- Kopie Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
Parkausweis Saar:
- Bescheinigung des LfS
- Passbild
- Kopie Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
Weitere Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Fahrzeug oder Ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze. Dies gilt im Übrigen auch für die vom Versorgungsamt ausgestellten Behindertenausweise. Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Fahrzeug ebenfalls nutzen.
Kontakt:
Landkreis Sankt Wendel
Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt
Tritschlerstr. 5
66606 St. Wendel
