Am 1. April startete die „together@work“-Maßnahme der kommunalen Arbeitsförderung des Landkreises Sankt Wendel: eine Arbeitsgelegenheit für geduldete Asylbewerber oder Asylbewerber mit laufendem Verfahren, somit mit ungewisser Bleibeperspektive. Sie erhalten Sozialleistungen, eine geregelte Arbeit aufnehmen dürfen sie allerdings nicht. Arbeitsgelegenheiten, die der Allgemeinheit dienen, sind erlaubt. Hier setzt „together@work“ an.
„Wir bieten den Menschen eine feste Tagesstruktur, eine erste Integration in betriebliche Abläufe. Dabei lernen sie die deutsche Sprache, wir können ihre beruflichen Kompetenzen feststellen“, sagt Landrat Udo Recktenwald. Der Einsatz erfolge auf öffentlichen Flächen oder in Liegenschaften der Gemeinden sowie des Landkreises. „Dort, wo sie gesehen werden, um auch ein Signal an die Gesellschaft zu senden: Diese Menschen wollen sich integrieren und einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen.“
Die CDU-Stadtratsfraktion St. Wendel forderte jüngst, die Maßnahme auf Bürgergeldbezieher auszudehnen. Recktenwald: „Grundsätzlich ist diese Idee zu begrüßen, um diese Personen auch durch diese Maßnahme an den Arbeitsmarkt heranzuführen und durch gemeinnützige Arbeit unsere Kommunen bei verschiedenen Aufgaben zu entlasten“, sagt Recktenwald. „Allerdings handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Rechtskreise. Eine Gesetzesanpassung durch den Bund wäre somit notwendig.“
Denn bei Arbeitsgelegenheiten für Bürgergeldempfänger gelten strengere gesetzliche Kriterien: So dürfen ihnen nicht Aufgaben angeboten werden, die ein Träger, etwa eine Kommune, eh in absehbarer Zeit verrichten müsste. Die Aufgaben für Bürgergeldempfänger müssen also zusätzlich geschaffen werden. Anders bei Asylbewerbern: Hier wurde das Kriterium der Zusätzlichkeit abgeschafft. Daher könne die „together@work“-Maßnahme in dieser Form umgesetzt werden.
Recktenwald: „Der Gesetzgeber müsste somit das zweite Sozialgesetzbuch entsprechend ändern und das Kriterium der Zusätzlichkeit abschwächen, damit unsere Maßnahme auch für Bürgergeldempfänger infrage kommen kann.“ Und dafür plädiert der Landrat: „Ich werde unseren Bundestagsabgeordneten Roland Theis auf die Problematik hinweisen, um dies bei der anstehenden Diskussion um die Reform des Bürgergeldes einzubringen.“
Hintergrund:
Für die Teilnahme am „together@work“-Programm erhalten Asylbewerber, wie gesetzlich vorgeschrieben, 80 Cent, zusätzlich zu den Sozialleistungen. Zudem ein ÖPNV-Ticket. Bei regelmäßiger Teilnahme werden sie bevorzugt zu einem Sprach- und Integrationskurs zugelassen. Bisher nahmen 56 Personen an der „together@work“-Maßnahme teil, 14 gelangen dadurch schneller in einen Integrationskurs. Bei Fehlen ohne Grund können sie sanktioniert werden. „Together@work“ verfügt über 20 Plätze.
Im Landkreis Sankt Wendel gibt es 2652 Bürgergeldbezieher. 760 davon befinden sich aktuell in Qualifizierungsmaßnahmen oder Sprach- und Integrationskursen.
Die Kommunale Arbeitsförderung bietet Bürgergeldbeziehern bereits verschiedene Arbeitsgelegenheiten an. Aktuell sind es 126 Plätze, die den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Kommunale Arbeitsförderung bietet jeder Kreiskommune an, bei verschiedenen kommunalen Arbeiten zu prüfen, ob sie auch als Arbeitsgelegenheit umgesetzt werden können.